Anfrage zur Verkehrswegeplanung in Herzogenaurach: Status "Südspange Niederndorf", "Südumgehung"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
nach Meldungen der örtlichen Presse zu den vorgenannten Maßnahmen bitten wir - da hier offensichtlich unterschiedliche Aussagen oder Mißverständnisse vorliegen - um Klarstellung bzw. Auskunft zu nachfolgenden Sachverhalten in der September-Sitzung des Stadtrates:
1. Südspange Niederndorf
Die geplante "Südspange Niederndorf" betrifft die Verlegung/Neutrassierung der Staatsstraße 2263 von der Vacher Waldspitze bis zum Kreuzungsknotenpunkt Nordumgehung östlich Neuses. Planung bzw. Neu-/ Umbau von Staatsstraßen liegen in ausschließlicher Zuständigkeit der staatlichen Verwaltung, konkret des Straßenbauamtes Nürnberg. Die Maßnahme selbst wurde nach einem Gespräch zwischen dem damaligen Bürgermeisters Hans Lang, Bezirksrat Walter Nussel, Ministerpräsident Dr. Beckstein, dem Leiter des Straßenbauamtes Nürnberg und einem Vertreter der Obersten Baubehörde im April 2007 mit Priorität 1 versehen. Da die Maßnahmenzuständigkeit beim Straßenbauamt liegt, sind weitere Unterlagen oder Aktivitäten der Stadt Herzogenaurach nicht erforderlich. Dieser Sachverhalt wurde auf telefonische Rückfrage durch das Straßenbauamt Nürnberg in den letzten Tagen bestätigt.
Die Südspange soll dazu dienen, Niederndorf, Hauptendorf und auch Neuses von Durchgangs- und Schwerlastverkehr zu entlasten - angesichts der bestehenden Straßenführung, der Verkehrsbewegungen sowie der Enge im Kreuzungsbereich Niederndorfer Hauptstraße/Vacher straße dürften über die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme keine Zweifel oder unterschiedliche Einschätzungen bestehen. Die Unterstützung aller Mandatsträger, welche zu einer möglichst zeitnahen Umsetzung dieser notwendigen Straßenbaumaßnahme führt, wird von der CSU-Fraktion begrüßt; Frau Stadträtin Frötsch hat hierzu 2007 bereits einen entsprechenden Antrag eingebracht, welchem der Stadtrat zugestimmt hat.
Die Stadt wird gebeten, gegenüber dem Straßenbauamt die Dringlichkeit der Maßnahme zu bekräftigen.
2. Südumgehung
Eine mögliche "Südumgehung" außerhalb der heutigen Bebauungslinie wäre eine (kommunale) Straßenbaumaßnahme in Zuständigkeit der Stadt Herzogenaurach - auch wenn vorstellbare Trassierungen ggf. in die Staatsstraße 2263 einmünden und deshalb natürlich eine planerische Abstimmung mit dem Straßenbauamt erfordern. Diese Maßnahme könnte v.a. dazu dienen, den Quell- und Zielverkehr zum Standort der INA-Schaeffler-Gruppe auf möglichst kurzem Wege auf eine Umgehungsstraße zu lenken.
Vom Straßenbauamt wurde Herrn Bezirksrat Walter Nussel auf Anfrage im Mai 2008 mitgeteilt, daß die Stadt Herzogenaurach dieser Maßnahme keine Priorität beimißt.
Wir bitten hierzu um Auskunft, ob und welche Planungsüberlegungen ggf. veranlaßt wurden und auf welcher Beschlußgrundlage diese Stellungnahme gegenüber dem Straßenbauamt erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Horst Körner Walter Nussel
Fraktionsvorsitzender Bezirks- und Stadtrat