Antrag der Stadtratsmitglieder Konrad Körner und Walter Nussel über die Prüfung weiterer
transparenzschaffender Maßnahmen im Rahmen des bayerischen E-Government-Paktes an den
Stadtrat
Antragstext:
1. Der Stadtrat beschließt, dass die Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen im Bürgerinformationssystem
dem Bürger zugänglich gemacht werden.
2. Außerdem wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, inwieweit sich vom Freistaat
Bayern im Rahmen des eGovernment-Pakts bereitgestellte Dienste, wie das Geodatenportal
für Bebauungspläne oder das Bayernportal für Bürgerdienste, nutzen lassen oder gemäß
dem eGovernment-Gesetz genutzt werden müssen.
Antragsbegründung:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Hacker,
Transparenz und Digitalisierung sind Grundbausteine einer modernen Verwaltung und bieten neue
Möglichkeiten der Bürgernähe und Bürgerbeteiligung.
Im Rahmen des eGovernment Pakts der bayerischen Staatsregierung von 13. November 2014 werden
den Kommunen Mittel bereitgestellt, die es zu nutzen gilt. Deshalb setze ich mich auf Anregung
der JU Erlangen-Höchstadt mit diesem Antrag für eine moderne und digitale Gemeindeverwaltung
in Herzogenaurach ein.
Weil dieses Themengebiet sehr weitläufig ist, seien es digitale Antragsformulare, Bezahldienste oder
auch Bebauungspläne, die im Geoportal des Freistaates online gestellt werden können, fordern
wir als ersten Schritt, dass die Niederschriften der öffentlichen Stadtratssitzungen digitalisiert im
Bürgerinformationssystem dem Bürger zugänglich gemacht werden.
Denn unserer Meinung nach ist vor allem eine transparente Stadtverwaltung ein Schritt zu mehr
Bürgerbeteiligung und gegen Politikverdrossenheit.
CSU Stadtratsfraktion Herzogenaurach
An den Ersten Bürgermeister
Dr. German Hacker
Wir bitten im weiteren Verlauf um eine eingehende Prüfung der neuen Möglichkeiten die der Freistaat
Bayern den Kommunen zur Verfügung stellt. Die Gemeinde Obermichelbach hat beispielsweise
die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan bürgerfreundlich online im Geodatenportal
des Freistaates zugänglich gemacht. Mit dem Bayernportal können eine sichere Identifizierung,
sicheres Bezahlen und auch ein sicheres Empfangen von digitalen Dokumenten ohne Betriebskosten
für die Gemeinde sichergestellt werden. Diese Möglichkeiten gilt es auch für die Stadt Herzogenaurach
zu nutzen.
Außerdem wünschen wir eine Prüfung der Umsetzung des Bayerischen E-Government-Gesetzes,
welches im Dezember 2015 in Kraft trat.
Hierzu wünschen wir insbesondere Auskünfte und eine eingehende Prüfung zu:
• Der Nutzung der Basisdienste des E-Government-Paktes
• Der Nutzung der Authentifizierung über den neuen Personalausweis (nPA)
• Der Nutzung des Geodatenportals zur Bereitstellung von Bebauungsplänen
• Der Nutzung von De-Mail-Diensten
• Der Information der Bürger über Art. 36 BayDSG als Auskunftsanspruch gegenüber der Kommune,
insbesondere im Rahmen eines vorbereiteten Antragsformulars.
• Der Möglichkeit Verwaltungsverfahren komplett digital durchzuführen und dem korrespondierenden
Anspruch aus Art. 6 BayEGovG
• Der Umsetzung elektronischer Aktenführung gem. Art. 7 BayEGovG in der Stadtverwaltung
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Konrad Körner Walter Nussel, MdL
Stadtratsmitglied Stadtratsmitglied


